Bezuschussung für Übungsleitende

Übungsleitende (ÜL) spielen für jede Region eine ungemein wichtige Rolle für Sportvereine und das Sportangebot. Um diese Arbeit in den Vereinen zu würdigen, werden dem StadtSportBund jährlich Mittel von dem LSB Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen den Vereinen finanziell bei der Beschäftigung von lizenzierten Übungsleitern und Trainern (ÜL/T) helfen.

Um die Zuschüsse für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter zu erhalten, haben die Vereine vom 15. März bis zum 31. Mai die Möglichkeit über das LSB-Intranet einen Antrag zu stellen. Ausschließlich in diesem Zeitraum ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für die Bearbeitung und einen Bezuschussungsantrag freigeschaltet. Sie kann in diesem Zeitfenster beliebig oft aktualisiert werden. Als verbindlicher Antrag auf die Bezuschussung gilt die letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste.

Für die Beantragung im Intranet benötigen die Vereine lediglich einen Intranetzugang und eine entsprechende Berechtigung. Anschließend kann der Verein alle ÜL/T mit gültiger Lizenz, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Jahres für den Verein tätig sein werden, auf die ÜL/T-Bezuschussungsliste setzen. Eine Bewilligung der Förderung wird bis zum 31. Juli an die Vereine verschickt. Die Auszahlung der ÜL-Zuschüsse erfolgt dann wiederum in zwei Raten. Die erste Rate am Ende des zweiten Quartals bzw. am Anfang des dritten Quartals und die zweite Rate im vierten Quartal.

Die Vereine müssen bis zum 31. Januar des nächsten Jahres die Verwendung der Mittel bestätigen. Dafür muss der Verein im Intranet angeben, dass die Vergütung mindestens in Höhe der bewilligten und ausgezahlten Förderung nachweislich unbar an alle auf der “ÜL/T-Bezuschussungsliste” genannten Übungsleitenden/Trainer:innen ausbezahlt wurde.

Wichtig: Sollte die Bestätigung der Mittelverwendung nicht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres im Intranet durchgeführt worden sein, gilt die Zuwendung als nicht nachgewiesen und es kommt zu einer Rückforderung der bewilligten und ausgezahlten Förderung in voller Höhe. Sollten Fördermittel nicht in voller Höhe unbar an die ÜL/T ausgezahlt worden sein, erfolgt eine Teilrückforderung der bewilligten und ausgezahlten Förderung.

Mehr Informationen sowie eine ausführliche Anleitung für die Antragsstellung finden Sie unter Downloads .