Jugendbildung

Jugendleitercard (Juleica)

 

Die Juleica (=Jugendleiter/in-Card) soll Engagierte, die in der Jugendarbeit aktiv sind, stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation gegenüber z.B. Behörden, Vereinen, Beratungsstellen und Sorgeberechtigten geben. Die 1999 eingeführte Card ist bundesweit gültig und gleichzeitig ein Nachweis der absolvierten Ausbildung.

Zusätzlich soll die Juleica die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen und ist deshalb mit einer Reihe von Rechten und Vergünstigungen verbunden.

Beispiele:

  • Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung/Freistellung vom Unterricht für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports
  • Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk
  • Reduzierung der Teilnahmegebühr bei Fortbildungsmaßnahmen der Sportjugend Niedersachsen um 10 € pro Lehrgang
  • 2 €/Tag Zuschuss bei der Teilnahme an bzw. Leitung von Ferienfreizeiten der Sportjugend
  • Möglichkeit die Niedersächsische Ehrenamtskarte zu beantragen
  • Möglichkeit, sich bei der Vorteilsplattform “Vereinshelden Ehrensache” anzumelden (Digitaler Nachfolger der Sport Ehrenamts Card)
  • Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport (sportartenübergreifend) von 120 LE auf 80 LE zu verkürzen
  • und viele weitere

Beantragung

Die Beantragung der   Juleica ist nur online möglich. Voraussetzungen für die Beantragung sind:

  • Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung oder der Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation,
  • Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre),
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit,
  • unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt”,
  • ein digitales Passfoto

Die Juleica ist drei Jahre gültig. Zur Verlängerung muss eine Fortbildung im Kinder-/Jugendbereich im Umfang von mindestens 11 LE nachgewiesen werden. Die Verlängerung erfolgt wie die Erstausstellung unter  www.juleica.de